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Satzung

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, sowie Vorgaben des Finanzamtes zum Erhalt der Gemeinnützigkeit und der Änderung der Hauptaufgaben des Fördervereins hat der Vorstand entschieden eine neue Satzung zu erarbeiten. Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 20.06.16 beschlossen.

Die Satzung finden Sie hier.

Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis und Spenden

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200€ dient dieser Beleg in Verbindung mit ihrem Kontoauszug oder elektronische Buchungsbestätigung beim Onlinebanking (PS-Ausdruck), der Ihre Zuwendung an den Förderverein Karl-Nahrgang-Schule Götzenhain e.V., nachweist, als Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt. 

Für darüber hinausgehende Spenden oder Mitgliedsbeiträge stellen wir gern eine Zuwendungsbescheinigung aus.

Für Spenden nutzen Sie bitte folgendes Konto. Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ enthalten.

Kreditinstitut: Volksbank Dreieich e.G.
Empfänger: Förderverein Karl-Nahrgang-Schule Götzenhain e.V.
IBAN: DE42 5059 2200 0108 2098 39
BIC: GENODE51DRE
Verwendungszweck: Spende